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BOOTSREINIGUNG

Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe. Wir sind berechtigt, nach erfolgter Reinigung die erforderlichen Einwasserungsfreigaben auszustellen. Untenstehend finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Reinigungspflicht.

Mein Boot ist schon war schon im Thunersee eingewassert

Sie müssen das Formular für die Selbstdeklaration des Standortgewässers ausfüllen. Anschliessend erhalten sie die Freigabe des Standortgewässers.

Ich verlasse den Thunersee

Sie müssen den Gewässerwechsel anmelden und das Boot ev. Reinigen lassen.

Ich komme von einem anderen Gewässer in den Thunersee

Sie melden den Gewässerwechsel an. Anschliessend bringen Sie das Boot zu uns inkl. dem QR Code, welchen sie durch die Anmeldung erhalten haben. Nach der Reinigung bestätigen wir die Reinigung und sie erhalten die Freigabe per Mail.

Anmeldung für die Reinigung

Wir sind eine autorisierte Stelle für diese Reinigungen und unterstützen Sie gerne, wenn Sie einen Wechsel in ein anderes Gewässer in Betracht ziehen. Sie teilen uns Ihren Wunschtermin mit per Mail an: info@kwheimberg.ch. Nach Möglichkeit werden wir diesen Termin bestätigen oder mit Ihnen Kontakt aufnehmen für einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie, dass wir spontane Reinigungen nicht durchführen können.

Dauer & Kosten der Reinigung

Installationspauschale CHF 50.00

Reinigung CHF 130.00/Std.

Kranarbeiten (Abheben Schiff von Trailer) CHF 130.00/Std.

Motorenservice und Unterhaltsarbeiten auf Anfrage

Hier finden sie weitere Informationen betreffend der Reinigungspflicht.

Gewässerwechsel und Abschnitte

ANSPRECH PARTNER

Stauffer Fritz

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